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Warum sind Gerichte wichtig?
Das Bild von Richterinnen und Richtern in der Öffentlichkeit
Was müssen Richterinnen und Richter können?
Was tut das Appellationsgericht?
Was ist eine Statthalterin
Wer wählt Richterinnen und Richter?


Warum sind Gerichte wichtig?

Urteile eines Gerichtes, insbesondere eines obersten Gerichtes, können für unser Leben mindestens so entscheidend, wenn nicht sogar konkret entscheidender sein als Dekrete eines Parlamentes oder einer Regierung.

Gabriella Matefi
Foto Josef Riegger, Basel
http://www.fotoriegger.ch/aktuell.html


Beispiele:

Herr A ist gestorben. Die Versicherung weigert sich, die Fr. 100'000.-- aus der Todesfallversicherung an Frau A zu bezahlen, weil die Versicherung der Meinung ist, Herr A habe bei der Vertragsunterzeichnung einen Arztbesuch vor vier Jahren verschwiegen. Das Appellationsgericht entscheidet, ob die Fr. 100'000.-- zu bezahlen sind oder nicht.

In einer von der Stadt organisierten Zukunftswerkstatt beschliesst eine Gruppe, dass der Münsterplatz autofrei werden soll, sobald eine genügende Anzahl gleichwertiger Parkplätze zur Verfügung steht. Wie verbindlich ist diese Vereinbarung? Das Appellationsgericht entscheidet.

Ein Autoraser tötet bei einer Amokfahrt zwei Menschen. Fahrlässigkeit oder Vorsatz? Bedingte Geld- oder unbedingte Freiheitsstrafe? Das Appellationsgericht entscheidet.
Welche Wirkung hat ein solcher Entscheid auf andere Autoraser, wenn die Strafe bedingt ist, d.h. nicht oder erst bei einer erneuten Straftat, oder unbedingt, d.h. sofort und in einem strengen Gefängnis abgesessen werden muss?

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Das Bild von Richterinnen und Richter in der Öffentlichkeit

Über Richterinnen und Richter geistern viele Bilder in der Öffentlichkeit umher, die mit der heutigen beruflichen Realität wenig zu tun haben. Da ist mal König Salomon, der als weiser Richter, den Streit zweier Frauen um ein Baby schlichtet. Als Dompteur der Anwälte treten Richter in den Hollywood-Gerichtsdramen auf. Mit Spannung verfolgen wir, wie der Staatsanwalt die Zeugin der Verteidigung bedrängt. Der Verteidiger ruft: "Einspruch", und der Richter erlöst uns mit seiner ruhigen Stimme: "stattgegeben". John Grisham hat uns in seinen Bestsellern vor Augen geführt, dass Richter auch käuflich und intrigant sein können. Die Comics-Welt hat die irrwitzige Figur des Richters Judge Dredd hervorgebracht. Judge Dredd ist eine Kunstfigur, die ohne grosses Nachfragen Verbrechen "aufklärt" und das Urteil gleich vollstreckt - nach dem Wildwest-Motto; "zuerst schiessen, dann fragen". Doch wie arbeiten Richterinnen und Richter heutzutage wirklich und was müssen sie können?

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Was müssen Richterinnen und Richter können?

Grundbedingung für ein richterliches Amt sind selbstverständlich sehr gute Rechtskenntnisse. Sodann müssen Richterinnen und Richter viel lesen. Zu lesen sind viele Akten, aber auch Entscheide anderer Gerichte, insbesondere des Bundesgerichtes sowie Lehrbücher und Zeitschriften.

An einem oberen Gericht liegen die Beweise in der Regel in schriftlicher Form vor. Es handelt sich um Protokolle, Briefe, Gutachten, Verträge usw. Diese Dokumente müssen genau gelesen und in ihrer Bedeutung analysiert werden. An erstinstanzlichen Gerichten ist die Anhörung von Personen ein wichtiges Instrument, um den Fall kennen zu lernen. Die Qualität eines Richters oder einer Richterin zeigt sich an der Fähigkeit, gut und umfassend zu fragen, genau hinzuhören, Unklarheiten zu entdecken und immer wieder nachzufragen.

Richterinnen und Richter müssen genau und ausdauernd sein, schliesslich müssen sie aber auch in der Lage sein, das genau Gelesene, Gehörte, Gesehene und Bedachte auf seine Bedeutung hin zu analysieren und in einer Gesamtschau zu werten.

Richter und Richterinnen müssen sich bewusst sein, dass ihre Entscheide von Gefühlen und inneren Haltungen beeinflusst sind. Die eigenen Gefühle und Wertungen müssen hinterfragt werden können. Dies ist die Fähigkeit, die als richterliche Unabhängigkeit bezeichnet wird.

Schliesslich ist auch Kommunikationsfähigkeit wichtig. Die Entscheide fallen nicht im stillen Kämmerlein, sondern im Plenum des Gerichtes. Dort muss die Richterin ihre Gedanken gut verständlich und nachvollziehbar präsentieren können. Sie muss die Ausführungen der anderen Richterinnen und Richter rasch aufnehmen, mit den eigenen Überlegungen vergleichen und allenfalls zu neuen Einsichten und Lösungen kommen können.

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Was tut das Appellationsgericht?

Das Appellationsgericht ist das höchste Gericht auf der Ebene des Kantons. Es kann angerufen werden, wenn jemand mit dem Entscheid einer unteren Instanz, wie das Strafgericht, Zivilgericht, oder auch die Steuerrekurs- oder die Baurekurskommission, nicht einverstanden ist. Das Appellationsgericht beurteilt den Fall noch einmal neu. Danach ist nur noch ein Weiterzug an das Bundesgericht möglich und dies auch nur in bestimmten Fällen. Weitere Informationen zum Applellationsgericht finden sie hier.

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Was ist eine Statthalterin?

Bis ins Jahr 2011 arbeiteten drei vollamtliche Präsidenten/Präsidentinnen für das Appellationsgericht, die vom Volk gewählt werden. Seit 1946 wurden diesen Präsidien zur Unterstützung ebenfalls vom Volk gewählte Statthalter zur Seite gestellt. Heute hat die Statthalterin die gleiche Funktion wie eine Präsidentin. Der Name wurde auch anlässlich der Erhöhung der Zahl der vollzeitlichen und teilzeitlichen Präsidien beibehalten. Die Statthalterin leitet das Verfahren ab dem Eingang des Rechtsmittels bis zum Abschluss (Beweisverfahren, Schriftenwechsel, Kostenvorschüsse und unentgeltliche Rechtshilfe etc.). Wie eine Präsidentin überprüft sie sämtliche Unterlagen des angefochtenen Entscheides und setzt sich mit den Argumenten der Appellierenden auseinander. In der Gerichtsverhandlung fasst sie den Fall zusammen und begründet ihren Antrag, ob die Appellation gut zu heissen oder abzulehnen ist.

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Wer wählt Richterinnen und Richter?

Im Kanton Basel-Stadt werden Richterinnen und Richter im Gegensatz zu Deutschland oder Frankreich durch das Volk gewählt. Die am 13. Juli 2006 in Kraft getretene baselstädtische Verfassung bestimmt, dass die Richterinnen und Richter weiterhin vom Volk gewählt werden. Neu werden jedoch die nebenamtlichen Richterinnen und Richter nicht wie die anderen Gerichtspersonen nach dem Majorz- sondern nach dem Proporzwahlverfahren bestimmt.

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