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Was ist die Bürgergemeinde der Stadt Basel? | ![]() |
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Für die Stadt Basel gibt es zwei öffentliche Gemeinwesen: den Kanton und die Bürgergemeinde. Stimm- und wahlberechtigt in der Bürgergemeinde sind alle, die das Basler Bürgerrecht besitzen und in Basel-Stadt wohnen. Die Bürgergemeinde erbringt ihre Dienstleistungen für alle EinwohnerInnen der Stadt. Die politischen Organe sind der Bürgergemeinderat (Legislative) und der Bürgerrat (Exekutive). Die sieben Mitglieder des Bürgerrates werden von der Versammlung des 40 köpfigen Bürgergemeinderats gewählt. Die zur Wahl stehenden BürgerrätInnen müssen dem Parlament angehören. Im Bürgerlichen Waisenhaus finden Kinder und Jugendlichen, die für eine gewisse Zeit nicht in ihren Familien aufwachsen können, stationäre Betreuungsplätze. In den Wohngruppen werden die Kinder und Jugendlichen in einer zielorientierten Entwicklungsarbeit zu einer verantwortlichen Lebensgestaltung angeleitet. Zusätzlich zum pädagogischen Auftrag wird das kulturhistorische und wertvolle Areal bewirtschaftet und erhalten. Das Bürgerspital Basel bietet verschiedene sozialmedizinische Dienstleistungen an, wie die Betreuung von betagten Menschen, die Begleitung und Förderung von Menschen mit einer Behinderung und die medizinische Rehabilitation. Mein Einsatz für die Bürgergemeinde Zu Beginn meines Amtes als Bürgerrätin war gerade die organisatorische Übertragung der Sozialhilfe von der Bürgergemeinde an den Kanton im Gange. Während einem guten halben Jahr konnte ich als Statthalterin noch die wichtige Funktion dieser Institution miterleben. Das Bürgerliche Waisenhaus wurde mir zunächst als Statthalterin und ab 2010 als Präsidentin anvertraut. Dieses Haus mit seinen Menschen liegt mir von meinen Erfahrungen mit Familien- und Vormundschaftsrecht sowie mit sozialen Institutionen ganz besonders nah. Gleich zu Beginn bekam ich die Chance, an der Auswahl der neuen Heimleitung mitzuwirken. Unter seiner Leitung arbeitet das Waisenhaus professionell und transparent, die Stimmung ist herzlich und die Zusammenarbeit mit den zuweisenden und beaufsichtigenden Kantonsstellen entspannt und konstruktiv. Mit anderen Worten: Nach stürmischen Jahren ist das Waisenhaus in den letzten beiden Jahren wieder in ruhigen Gewässern unterwegs und auf gutem Kurs. Das Bürgerliche Waisenhaus steht auf dem Areal eines ehemaligen Kartäuserklosters. Das vor 341 Jahren überbaute Gelände benötigt umfangreiche Unterhaltsarbeiten sowohl an der historischen Substanz wie auch an den Gebäuden, die als eigentliches Heim dienen. Im Jahr 2010 wurde zudem ein neues Gebäude für die Durchgangsgruppe* errichtet, welches Ende April 2011 eingeweiht wird. Bei all diesen Projekten wird das Waisenhaus von Bauprofis beraten und unterstützt. Die Leitung der entsprechenden Kommissionssitzungen ist eine meiner interessanten Aufgaben. Als Institution mit einer alten Tradition ist das Bürgerliche Waisenhaus stark in die Geschichte eingebettet und mit der Basler - insbesondere Kleinbasler - Gesellschaft auf das Vielfältigste verbunden. Zahlreiche traditionelle Anlässe wie der Vogel Gryff Nebst der ausgezeichneten Zusammenarbeit mit der Heimleitung bildete die Première des Filmes „Heimspiel“ in meinem ersten Amtsjahr als Präsidentin das eigentliche Highligt. Dieses berührende Portrait von Kindern und Jugendlichen zeigt auf differenzierte, nachdenkliche und auch humorvolle Art und Weise den Alltag im Bürgerlichen Waisenhaus. Ganz besonders beeindruckt haben mich dabei die Kinder und Jugendlichen, welche mit Engagement und grosser Selbstreflexion diesen Film ermöglicht haben. Anregend ist auch meine Aufgabe bei „Gsünder Basel“, wo ich die Bürgergemeinde vertrete. Diese gemeinnützige Organisation, welche niederschwellige Aktivitäten zur Gesundheitsförderung anbietet, ist äusserst innovativ und vorbildlich mit ihrem Einbezug von breiten Bevölkerungskreisen, insbesondere für WiedereinsteigerInnen und Menschen mit Migrationshintergrund. Der Bürgerrat hat nach dem Wegfall der Sozialhilfe als Aufgabenfeld in den letzten beiden Jahren ein Strategiekonzept für die Ausrichtung der Bürgergemeinde erarbeitet. Als Mitglied der Kerngruppe habe ich eine intensive und spannende Zeit der Organisationsentwicklung erlebt, dessen Ergebnis vom Parlament allerdings vorerst verworfen wurde. Das Thema wird sowohl den Bürgergemeinderat wie auch den Bürgerrat in der nächsten Legislatur ohne Zweifel weiter beschäftigen. Ich bin zuversichtlich, dass das Parlament und die Exekutive konstruktiv den Steuerungsprozess zu einem guten Ende führen werden. *kurzfristige vorübergehende Wohngelegenheit für Jugendliche zur Abklärung Ein alter Zopf! – ein alter Zopf? Bürgergemeinderat Lukas Hartmann über die Geschichte der Bürgergemeinde Im Rahmen des in der laufenden Legislaturperiode durchgeführten Strategieentwicklungsprozesses der Bürgergemeinde1 wurden auch Stimmen laut, welche forderten, wieder einmal grundsätzlich über Sinn und Zweck der Bürgergemeinde nachzudenken und allenfalls diesen alten Zopf abzuschneiden. Ein Blick in die Geschichte der Basler Bürgergemeinde zeigt, dass diese in der Tat ihre Entstehung gerade dem Abschneiden alter Zöpfe verdankt: Unter dem Druck der Totalrevision der Bundesverfassung von 1874 musste Basel den letzten Schritt zu einer im modernen Sinn demokratischen Staats- und Regierungsform machen und sich von noch auf mittelalterliche Wurzeln zurückgehende Strukturen verabschieden. Im Mai 1875 trat die neue Basler Kantonsverfassung in Kraft. Die Konservativen (die immer noch am Aufgehen der unabhängigen Stadtrepublik Basel im 1848 gegründeten Bundesstaat zu beissen hatten) mussten ihre Führungsrolle für die nächsten Jahrzehnte an den Freisinn, die damals progressive politische Kraft, abgeben. Den Zünften wiederum wurden ihre Verwaltungsaufgaben und ihre Funktion als Wahlgremium abgesprochen, sie verloren ihre (direkte) politische Macht. Mit erstaunlich wenig politischer Gegenwehr wurde «treu Gehütetes beinahe schmerzlos und ohne viel Aufhebens»2 fallengelassen. Quasi als Nebenprodukt dieser Verfassungsänderung entstand die Bürgergemeinde, der im Vergleich zur alten Stadtgemeinde weitgehend eingeschränkte Rechte zuerkannt wurden: Ihr blieben die mit Basels Bürgerschaft eng verbundenen Institutionen des Bürgerspitals, des Fürsorgeamtes und des Waisenhauses, die Aufsicht über die E. Zünfte und E. Gesellschaften sowie – «ein letzter Abglanz der früheren Macht »3 – die Zuständigkeit für die Erteilung des Basler Bürgerrechts. Dieser Prozess ging allerdings weit weniger ruhig über die politische Bühne, vor allem, was die finanzielle Ausstattung der neu geschaffenen Institution betraf: Erst auf Intervention einer eigens eingesetzten Grossratskommission konnte zwischen Regierungsrat und Stadtrat eine Einigung erzielt werden, die im Ausscheidungsvertrag vom Juni 1876 mündete und Struktur sowie Aufgaben der Bürgergemeinde definierte. Dieses Vertragswerk weist eine für die Bürgergemeinde fatale Schwäche auf: Der neuen Institution wurden keine Steuererhebungskompetenzen zuerkannt, sie konnte also auf Dauer die ihr übertragenen Aufgaben nicht aus eigenen Mitteln finanzieren. Das änderte sich auch nicht mit der finanziellen Unterstützung durch die 1886 ihre Arbeit aufnehmende Christoph Merian Stiftung, die Bürgergemeinde war und ist auf staatliche Beiträge angewiesen. Dass einzelne Mitglieder der Bürgergemeinde, Angehörige einer Basler Schicht, die lange noch den Verhältnissen des Ancien Régime nachtrauerten, unter ihrer Rolle als kleine Schwester der Kantonsregierung litten und Animositäten entwickelten, mag folgende historische Marginalie erhellen: Im Juli 1955 musste der Grosse Rat folgende Interpellation eines Mitglieds der liberalen Fraktion begründen: Warum kein Vertreter der Bürgergemeinde zum offiziellen Empfang des Londoner Lord Mayors eingeladen worden sei? Die Begründung können wir uns ersparen: 2002 jedoch, ein knappes halbes Jahrhundert später – die Regierung hatte offenbar ihre Lektion gelernt –, wird der amtierende Lord Mayor of London nicht nur im Rathaus, sondern auch im Stadthaus von den Spitzen der Bürgergemeinde zu einem offiziellen Staatsbesuch begrüsst und empfangen. Progressiveren Kräften im Weiteren Bürgerrat, dem heutigen Bürgergemeinderat, ist es zu verdanken, dass 1958 die Einführung des Frauenstimm- und Wahlrechts in bürgerlichen Angelegenheiten zur Abstimmung kam (zur Erinnerung: Auf kantonaler Ebene wurde das Frauenstimmrecht erst 1966 eingeführt!). Die Vorlage wurde mit einem deutlichen Mehr angenommen: Die Bürgergemeinden von Riehen und Basel waren somit die ersten Deutschschweizer Gemeinwesen mit Frauenstimm- und Wahlrecht. Es dauerte dann allerdings noch ein gutes Dezennium, bis 1969 mit Salome Christ eine Frau Präsidentin des Weiteren Bürgerrats und damit Vorsitzende der Basler Bürgergemeinde wurde. Die 2008 als schmerzhafte Amputation empfundene Ablösung der Sozialhilfe von der Bürgergemeinde zum Kanton stellt kein einmaliges Ereignis dar, schon 1972 wurden die Universitätskliniken an den Kanton abgetreten, was als Verlust eines wichtigen Teils der Aufgaben der Bürgergemeinde empfunden wurde. Und auch wenn heute aus Kreisen der Liberaldemokraten ein grundsätzliches Überdenken von Sinn und Zweck der Bürgergemeinde verlangt wird, hat das seine historische Entsprechung: Gegen Vorstösse zur Aufhebung der Bürgergemeinde sprach sich jedoch vor genau 50 Jahren, 1959, der Grosse Rat, dem Regierungsrat folgend, aus. Auch die hitzigen Diskussionen für oder gegen die Bürgergemeinde im Verfassungsrat, der die Vorarbeiten zur jetzt gültigen Kantonsverfassung von 2005 leistete, endete mit einem Bekenntnis zur Bürgergemeinde. Die Bürgergemeinde ein alter Zopf? Gegen diesen Vorwurf wehrt sie sich in den letzten Jahren, indem sie sich nicht nur moderne Verwaltungsstrukturen, sondern auch einen zeitgemässen visuellen Auftritt zu geben versucht. Schwierig wird es sein, den Verlust der Sozialhilfe mit neuen vom Kanton zu übernehmenden Aufgaben zu kompensieren. Für die SP stellt sich jedoch zurzeit nicht die Frage nach der Berechtigung der Bürgergemeinde: Solange sie Arbeitgeberin für gegen 1500 Angestellte ist, muss sie durch ihre Präsenz im Bürgergemeinderat, in den Kommissionen und im Bürgerrat durch eine starke Vertretung für gute und gerechte Arbeitsbedingungen sorgen! Um das zu erreichen, müssen wir gestärkt aus den Wahlen vom Frühjahr 2011 hervorgehen, und dazu brauchen wir die Mithilfe aller progressiven Basler Bürgerinnen und Bürger … Lukas Hartmann-Batschelet 1 dieser Prozess wurde anlässlich des Wegfalles der Zuständigkeit der Bürgergemeinde für die Sozialhilfe eingeleitet |